Rechtliches
Stand: 7. Oktober 2026 · gilt nur gegenüber Unternehmen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über das Marketing-Cockpit und damit verbundene Leistungen zwischen Burak Gül, KI Automatisierung, Kölner Straße 227, 40227 Düsseldorf (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden.
1.2 Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertrag mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB kommt nicht zustande.
1.3 Abweichenden Bedingungen des Kunden wird widersprochen. Sie werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihnen in Textform zustimmt.
1.4 Regelungen im jeweiligen Angebot gehen diesen Bedingungen vor.
2.1 Das Marketing-Cockpit ist eine vom Anbieter betriebene Software, die Werbekonten des Kunden über offizielle Schnittstellen anbindet, Kennzahlen zusammenführt, Empfehlungen erstellt und festgelegte Routinen („Automatisierungen“) ausführt. Der Anbieter bietet es in zwei Varianten an:
2.2 Art und Umfang der Leistung, insbesondere die angebundenen Kanäle, die enthaltenen Automatisierungen und der Umfang der Schulung, ergeben sich abschließend aus dem Angebot.
2.3 Die Einrichtung ist eine Werkleistung. Die laufende Betreuung, die Bereitstellung des Cockpits und die Kampagnensteuerung sind Dienstleistungen. Der Anbieter schuldet dabei sorgfältiges Handeln nach dem Stand der Technik, keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (§ 11).
2.4 Weitere Automatisierungen, die der Kunde wünscht, entstehen im laufenden Vertrag, soweit sie mit vertretbarem Aufwand umsetzbar sind. Ist ein größerer Aufwand nötig, unterbreitet der Anbieter ein gesondertes Angebot.
2.5 Nicht Vertragsbestandteil sind, soweit nicht im Angebot genannt: die Anbindung von CRM-Systemen, die Einrichtung von Tracking und Conversion-Messung auf Websites des Kunden, die Erstellung von Werbemitteln und Inhalten sowie Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung.
2.6 Der Anbieter darf Subunternehmer und technische Dienstleister einsetzen. Für deren Leistungen haftet er wie für eigenes Handeln.
2.7 Das Cockpit ist ein Werkzeug, das das Marketing des Kunden unterstützt. Es ersetzt weder die Prüfung von Einstellungen, Budgets und Werbemitteln durch den Kunden noch dessen eigene Entscheidungs- und Kontrollprozesse. Menschliche Fehler bei der Bedienung kann das Cockpit nicht vollständig ausschließen.
3.1 Darstellungen auf der Website, Rechner, Vergleiche und Aussagen in Gesprächen sind unverbindlich und stellen kein Angebot dar.
3.2 Der Anbieter unterbreitet dem Kunden ein Angebot in Textform. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde dieses Angebot in Textform annimmt, etwa per E-Mail. Der Anbieter ist an sein Angebot 14 Tage ab Zugang gebunden.
3.3 Vertragssprache ist Deutsch.
4.1 Der Vertrag über die laufende Betreuung beziehungsweise den Full-Service hat eine Mindestlaufzeit von sechs Monaten ab Abnahme der Einrichtung. Danach verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
4.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit zwei Monatsbeträgen in Verzug ist oder das Cockpit für rechtswidrige Werbung nutzt.
4.3 Kündigungen bedürfen der Textform.
4.4 Mit Vertragsende endet das Nutzungsrecht am Cockpit und an den Automatisierungen (§ 9). Der Anbieter trennt die Anbindung zu den Konten des Kunden, übergibt dem Kunden eine Zusammenfassung der laufenden Kampagneneinstellungen und die Protokolle der letzten zwölf Monate und löscht danach die im Cockpit gespeicherten Daten des Kunden, soweit keine Aufbewahrungspflicht besteht.
4.5 Ein Wechsel von Cockpit Inhouse zu Cockpit Full-Service und zurück ist jederzeit zum Monatsende möglich. Die Mindestlaufzeit läuft dabei weiter.
5.1 Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung. Sie setzt sich in der Regel zusammen aus einer einmaligen Vergütung für die Einrichtung und einer monatlichen Vergütung für Betreuung beziehungsweise Full-Service. Die monatliche Vergütung richtet sich beim Cockpit Inhouse nach der Zahl der angebundenen Werbekonten, beim Cockpit Full-Service nach der Zahl der Kanäle und Kampagnen. Die Staffel steht im Angebot. Kommen Werbekonten, Kanäle oder Kampagnen hinzu, gilt ab dem Folgemonat die nächste Stufe.
5.2 Die Einrichtung wird zur Hälfte bei Vertragsschluss und zur Hälfte nach Abnahme fällig. Die monatliche Vergütung wird monatlich im Voraus in Rechnung gestellt.
5.3 Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zu zahlen.
5.4 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.5 Die monatliche Vergütung ist ein fester Betrag. Der Anbieter erhält keinen Anteil am Werbebudget des Kunden und keine Provisionen der Werbeplattformen.
5.6 Der Anbieter darf die monatliche Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende anpassen, frühestens nach Ablauf der Mindestlaufzeit und höchstens einmal je Kalenderjahr. Der Kunde kann in diesem Fall zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.
5.7 Bei Zahlungsverzug darf der Anbieter nach Ankündigung das Cockpit und die Automatisierungen bis zum Ausgleich pausieren. Laufende Kampagnen werden dabei nicht verändert.
5.8 Aufrechnen darf der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
6.1 Die Werbekonten bei Google, Meta, Microsoft, LinkedIn, TikTok und anderen Plattformen sind und bleiben Konten des Kunden. Der Kunde schließt die Verträge mit den Plattformen im eigenen Namen, rechnet das Werbebudget direkt mit ihnen ab und trägt die dortigen Kosten.
6.2 Der Kunde räumt dem Anbieter die für die Leistung nötigen Zugriffsrechte ein, in der Regel als Verwaltungszugriff über ein Verwaltungskonto des Anbieters. Der Anbieter nutzt diese Rechte nur im Rahmen des Vertrags.
6.3 Der Kunde legt für jedes Konto ein Monatsbudget fest. Der Anbieter und das Cockpit halten dieses Budget ein. Budgetverschiebungen zwischen Kanälen innerhalb des Gesamtbudgets sind zulässig, soweit sie nach § 8 freigegeben sind.
6.4 Der Anbieter haftet nicht für Kosten, die durch Fehler der Werbeplattformen entstehen, etwa fehlerhafte Abrechnung, verspätete Ausspielungsstopps oder Ausfälle der Schnittstellen.
6.5 Für die Inhalte der Werbung, insbesondere Werbemittel, Zielseiten, Aussagen über Produkte und die Einhaltung der Werberichtlinien der Plattformen sowie des Wettbewerbsrechts, ist der Kunde verantwortlich. Der Anbieter weist auf erkennbare Verstöße hin.
7.1 Der Kunde stellt rechtzeitig und unentgeltlich bereit:
7.2 Der Kunde stellt sicher, dass er zur Bereitstellung der Zugänge und Daten berechtigt ist und keine Rechte Dritter entgegenstehen.
7.3 Verzögert sich die Mitwirkung, verschieben sich Termine entsprechend. Mehraufwand wird nach Aufwand vergütet.
7.4 Der Kunde bestimmt, welche Personen aus seinem Team das Cockpit bedienen. Er hält Zugangsdaten geheim, vergibt Berechtigungen nur an geschulte Personen und meldet dem Anbieter unverzüglich, wenn ein Zugang verloren geht oder missbraucht wird. Handlungen dieser Personen im Cockpit werden dem Kunden zugerechnet.
7.5 Der Kunde setzt in den Werbeplattformen selbst Tages- und Monatslimits für sein Budget. Diese Limits der Plattformen sind die letzte Sicherung. Das Cockpit kann sie ergänzen, aber nicht ersetzen.
7.6 Nutzt der Kunde das Cockpit für rechtswidrige Werbung oder verstößt er wiederholt gegen die Richtlinien der Werbeplattformen, darf der Anbieter den Zugang nach Ankündigung sperren, bis der Verstoß beseitigt ist.
8.1 Das Cockpit erstellt Empfehlungen. Änderungen an Kampagnen, Budgets oder Geboten werden erst umgesetzt, wenn der Kunde sie im Cockpit freigegeben hat („Freigabe per Klick“) oder wenn sie unter eine vom Kunden zuvor festgelegte Regel fallen („Autopilot“).
8.2 Regeln für den Autopiloten legt der Kunde im Cockpit fest oder gibt sie in Textform frei. Sie enthalten immer Grenzen, insbesondere ein Höchstbudget je Tag und je Kanal. Der Autopilot handelt nur innerhalb dieser Grenzen.
8.3 Beim Full-Service darf der Anbieter Änderungen innerhalb der festgelegten Regeln und Budgets ohne Einzelfreigabe vornehmen. Änderungen außerhalb davon bedürfen der Freigabe des Kunden.
8.4 Jede Änderung wird mit Zeitpunkt, Inhalt, Auslöser und freigebender Person im Änderungsverlauf protokolliert. Der Kunde kann den Autopiloten jederzeit im Cockpit anhalten.
8.5 Freigegebene Änderungen und Regeln gelten als Weisung des Kunden. Für ihre wirtschaftlichen Folgen trägt der Kunde die Verantwortung, soweit der Anbieter die Regel korrekt umgesetzt hat.
8.6 Alles, was der Kunde oder sein Team in das Cockpit eingibt, liegt in der Verantwortung des Kunden. Dazu gehören insbesondere Anweisungen an den KI-Autopiloten (Prompts), Regeln, Budgets, Zielwerte, Zielgruppen, Ausschlüsse, Werbetexte und manuelle Änderungen in den Werbekonten. Der Anbieter prüft diese Eingaben nicht auf wirtschaftliche Sinnhaftigkeit, Vollständigkeit oder Richtigkeit. Warnhinweise und Plausibilitätsprüfungen des Cockpits sind eine Hilfe, keine Prüfung durch den Anbieter.
8.7 Führt eine Eingabe des Kunden zu einem unerwünschten Ergebnis, etwa weil ein Prompt missverständlich formuliert, eine Regel ohne Grenze angelegt, ein Budget falsch gesetzt oder eine Freigabe ohne Prüfung erteilt wurde, ist das kein Mangel der Leistung des Anbieters. Der Anbieter unterstützt den Kunden auf Wunsch bei der Korrektur nach Aufwand.
9.1 Das Marketing-Cockpit, sein Regelwerk, die Automatisierungen, Vorlagen, Prompts und die zugrunde liegende Software sind und bleiben Eigentum des Anbieters. Sie sind durch Urheberrecht und als Geschäftsgeheimnis geschützt.
9.2 Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, das Cockpit und die Automatisierungen für sein eigenes Unternehmen zu nutzen. Eine Nutzung für Dritte, etwa als Agenturleistung, bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
9.3 Der Kunde darf das Cockpit nicht kopieren, nachbauen, dekompilieren, an Dritte weitergeben oder Regelwerk und Automatisierungen außerhalb des Cockpits nachbilden lassen. Zulässig ist, was § 69d und § 69e UrhG zwingend erlauben.
9.4 Alle Daten in den Werbekonten des Kunden, alle Kennzahlen, Kampagneneinstellungen und Berichte, die das Cockpit für den Kunden erstellt, stehen dem Kunden zu. Der Kunde kann sie jederzeit exportieren. Das gilt auch für die Wissensdatenbank des Kunden, also bestätigte Erkenntnisse, eigene Einträge, abgelegte Dokumente und Kurzfassungen. Der Kunde kann sie jederzeit als Datei herunterladen und auch nach Vertragsende intern weiter nutzen. Cockpit, Routinen und Regelwerk nach 9.1 sind davon ausgenommen.
9.5 Der Anbieter darf anonymisierte, nicht auf den Kunden rückführbare Erkenntnisse aus dem Betrieb nutzen, um das Cockpit zu verbessern.
9.6 Dokumentationen der Automatisierungen stellt der Anbieter dem Kunden zur Einsicht bereit. Sie dienen der Nachvollziehbarkeit und begründen kein weitergehendes Nutzungsrecht.
9.7 Der Kunde darf im Cockpit eigene Automatisierungen anlegen. Der Anbieter prüft sie und schaltet sie frei. An solchen vom Kunden angelegten Automatisierungen räumt der Kunde dem Anbieter ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein, sie in allgemeiner Form auch für andere Kunden einzusetzen und weiterzuentwickeln. Ausgenommen sind die Daten, Kennzahlen, Zielgruppen, Texte und Geschäftsgeheimnisse des Kunden; sie bleiben beim Kunden und werden nicht weitergegeben. Im Gegenzug pflegt der Anbieter vom Kunden angelegte Automatisierungen im Rahmen des Vertrags mit und hält sie lauffähig.
10.1 Das Cockpit läuft auf Servern in Deutschland. Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit von 99 Prozent im Monatsmittel an, gemessen am Zugriff auf die Oberfläche. Wartungsfenster kündigt er mindestens 24 Stunden vorher an und legt sie außerhalb der üblichen Geschäftszeiten.
10.2 Ausfälle der Werbeplattformen, ihrer Schnittstellen oder von Drittanbietern, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat, gelten nicht als Verfügbarkeitsverletzung. Während eines solchen Ausfalls laufen die Kampagnen mit den zuletzt gesetzten Einstellungen weiter.
10.3 Der Anbieter sichert die im Cockpit gespeicherten Daten täglich. Die Werbekonten selbst sichert die jeweilige Plattform.
10.4 Der Anbieter darf das Cockpit weiterentwickeln, Funktionen ändern und Automatisierungen anpassen, solange der vertragliche Leistungsumfang erhalten bleibt.
10.5 Ereignisse höherer Gewalt, etwa Ausfälle von Netzen oder Rechenzentren, Angriffe auf die Infrastruktur, behördliche Anordnungen oder Sperrungen durch Werbeplattformen, befreien den Anbieter für ihre Dauer von der Leistungspflicht. Er informiert den Kunden unverzüglich.
11.1 Ergebnisse von Werbekampagnen hängen von Markt, Wettbewerb, Angebot, Website und Budget des Kunden ab. Der Anbieter schuldet sorgfältige Steuerung nach dem Stand der Technik, aber keinen bestimmten Umsatz, keine bestimmte Zahl an Anfragen und keine bestimmten Kosten je Anfrage.
11.2 Angaben auf der Website, insbesondere im Effizienzrechner und in Vergleichen, sind Erfahrungswerte und Beispielrechnungen mit offen gelegten Annahmen. Sie sind keine Zusicherung.
11.3 Eine Ergebnis- oder Einsparzusage gilt nur, wenn sie im Angebot ausdrücklich in Textform vereinbart ist, Ergebnis, Frist und Rechtsfolge benennt und auf einer gemeinsam festgehaltenen Ausgangsmessung beruht.
12.1 Für die Einrichtung gelten die gesetzlichen Regelungen zum Werkvertrag mit den folgenden Maßgaben. Die Einrichtung gilt als abgenommen, wenn alle im Angebot genannten Kanäle angebunden sind, die Schulung stattgefunden hat und der Kunde nicht innerhalb von zehn Werktagen konkrete Mängel in Textform benennt.
12.2 Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an und beschreibt sie so, dass sie nachvollzogen werden können.
12.3 Der Anbieter beseitigt Mängel durch Nacherfüllung. Schlägt sie zweimal fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
12.4 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche an der Einrichtung beträgt ein Jahr ab Abnahme. Das gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistig verschwiegenen Mängeln und bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
12.5 Keine Gewährleistung besteht für Beeinträchtigungen, die auf eigenmächtigen Änderungen des Kunden in den Werbekonten, auf fehlerhaften oder unvollständigen Angaben des Kunden oder auf Änderungen der Werbeplattformen beruhen.
13.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
13.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Vergütung, die der Kunde in den zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlt hat.
13.3 Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die auf Eingaben, Entscheidungen oder Unterlassungen des Kunden oder seines Teams beruhen. Dazu gehören insbesondere: fehlerhafte, unvollständige oder missverständliche Prompts und Regeln; falsch gesetzte Budgets, Gebote oder Zielwerte; Freigaben ohne die nach § 2.7 gebotene Prüfung; manuelle Änderungen in den Werbekonten; fehlende Limits nach § 7.5; Werbemittel und Zielseiten des Kunden; Verstöße gegen Richtlinien der Werbeplattformen. Trägt der Kunde zu einem Schaden bei, mindert sich eine Haftung des Anbieters nach § 254 BGB entsprechend.
13.4 Für Werbeausgaben, die das Cockpit oder der Anbieter innerhalb der vom Kunden freigegebenen Regeln und Budgets ausgelöst hat, haftet der Anbieter nicht. Für Werbeausgaben, die nachweislich auf einer fehlerhaften technischen Umsetzung einer korrekt angelegten Regel durch das Cockpit beruhen, haftet der Anbieter im Rahmen von 13.1 und 13.2, höchstens jedoch in Höhe des Betrags, um den das freigegebene Budget überschritten wurde, und nur, soweit der Kunde die Limits nach § 7.5 gesetzt hatte.
13.5 Empfehlungen und Texte des KI-Autopiloten sind Vorschläge. Setzt der Kunde sie ohne eigene Prüfung um, haftet der Anbieter für die Folgen nicht, es sei denn, der Vorschlag beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anbieters.
13.6 Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung für die Wiederherstellung angefallen wäre.
13.7 Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf Werbemitteln, Zielseiten, Aussagen, Zielgruppenlisten oder sonstigen Inhalten des Kunden beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, soweit der Kunde die Verletzung zu vertreten hat.
13.8 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
14.1 Das Cockpit nutzt KI-Systeme für Auswertungen, Empfehlungen und Texte. KI-Systeme arbeiten wahrscheinlichkeitsbasiert. Gleiche Eingaben können zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Eine jederzeit fehlerfreie Ausgabe ist technisch nicht erreichbar und wird nicht geschuldet.
14.2 Empfehlungen des Cockpits sind Entscheidungshilfen. Die Entscheidung trifft der Kunde durch Freigabe oder durch die festgelegten Regeln (§ 8). Werbetexte, die das Cockpit vorschlägt, prüft der Kunde vor Veröffentlichung.
14.3 Der Kunde bleibt für den Einsatz der Systeme in seinem Unternehmen verantwortlich, insbesondere für seine Pflichten als Betreiber nach der Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz. Der Anbieter unterstützt ihn im vereinbarten Umfang und stellt die Dokumentation der eingesetzten Automatisierungen bereit.
15.1 Beide Parteien beachten die geltenden Datenschutzvorschriften.
15.2 Soweit der Anbieter beim Betrieb des Cockpits personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, etwa Daten aus Lead-Formularen oder Zielgruppenlisten, schließen die Parteien vor Beginn einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Der Anbieter stellt dafür eine Vorlage bereit.
15.3 Der Kunde stellt sicher, dass er zur Übermittlung der Daten berechtigt ist, die er dem Anbieter oder dem Cockpit zugänglich macht.
15.4 Wie der Anbieter Daten auf seiner Website verarbeitet, steht in der Datenschutzerklärung.
16.1 Beide Parteien behandeln alle Informationen vertraulich, die sie im Rahmen des Vertrags über die andere Partei erhalten und die als vertraulich gekennzeichnet oder erkennbar vertraulich sind, insbesondere Kennzahlen, Budgets, Kundendaten, Strategien und das Regelwerk des Cockpits.
16.2 Die Pflicht gilt zwei Jahre über das Vertragsende hinaus. Sie gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne dass eine Partei dies zu vertreten hat, oder die aufgrund gesetzlicher Pflicht offengelegt werden müssen.
Der Anbieter darf den Kunden mit Name und Logo als Referenz nennen, wenn der Kunde dem in Textform zugestimmt hat. Kennzahlen und Zitate veröffentlicht der Anbieter nur nach gesonderter Freigabe des Kunden. Die Zustimmung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
18.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
18.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Düsseldorf, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
18.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Änderung dieser Klausel.
18.4 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
18.5 Der Anbieter darf diese Bedingungen für laufende Verträge ändern, wenn das wegen geänderter Rechtslage, geänderter Leistungen der Werbeplattformen oder Weiterentwicklung des Cockpits nötig ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Änderungen kündigt der Anbieter mindestens sechs Wochen vorher in Textform an. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge weist der Anbieter in der Ankündigung hin. Vergütung, Laufzeit und Haftung ändert der Anbieter auf diesem Weg nicht.
Stand: 7. Oktober 2026